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Finanzielle Soforthilfen der Kantone BL, BS und AG

In diversen Kantonen werden den KMUs finanzielle Soforthilfen zur Überwindung der Corona-Krise angeboten, welche Sie je nach Massnahme und Kanton nicht zurückzahlen müssen. Die Prozesse der Soforthilfen gestalten sich unkompliziert und sollen für eine rasche finanzielle Unterstützung sorgen. Eine kleine aber hilfreiche finanzielle Unterstützung soll Sie bei der Bezahlung von auflaufenden Kosten für Miete, Versicherungen oder andere fixen Kosten entlasten. Nachstehend finden Sie die entsprechenden Unterstützungsmassahmen je Kanton.

 

Basel-Landschaft

Wer ist anspruchsberechtigt?

Damit ein Unternehmen anspruchsberechtigt ist, sind drei Grundvoraussetzungen zu erfüllen:

  • Das Unternehmen ist im Kanton Basel-Landschaft steuerpflichtig oder im kantonalen Handelsregister eingetragen.
  • Das Unternehmen hat Anrecht auf Kurzarbeitsentschädigung aufgrund der Folgen von COVID-19 respektive die selbständigerwerbende Person erleidet einen Erwerbsausfall, der auf eine der Massnahmen nach Art. 6 Abst. 1 und 2 der COVID-19-Verordnung zurückzuführen ist.
  • Der finanzielle Schaden ist nicht durch eine Versicherung oder anderweitig gedeckt.

Dementsprechend haben Selbständigerwerbende, welche weder von der Kurzarbeit noch von der Erwerbsersatzentschädigung profitieren können, vorläufig kein Anrecht auf diese Unterstützungsleistung!

Art und Umfang der Massnahme

Die Höhe der Soforthilfe liegt bei 7'500 Franken pauschal und 250 Franken variabel je Mitarbeitende – gedeckelt bei 10'000.-- Franken pro Unternehmen. Diese Soforthilfe des Kanton Basellands ist nicht zurückzuzahlen!

Weitere Bestimmungen

Ein Antrag zur Soforthilfe wird nur angenommen, wenn die entsprechenden Unterlagen mitgesendet werden. Es muss entweder eine Verfügung der Kurzarbeit oder der Bescheid der EO beigelegt werden.

Gesuche um Soforthilfe können während der Dauer der Notlage eingereicht werden und sind an die Standortförderung des Kantons Basel-Landschaft zu richten. Anträge können bereits gestellt werden, wobei die Abwicklung der Soforthilfe erst nach der definitiven Zustimmung des Landrats vom 2. April erfolgen wird.
Formular
s'Baselbiet schaffts

Basel-Stadt

Der Solidaritätsfond «Basel schafft(s) zämme» stellt 4'000 Franken pauschal für KMUs ohne Rückzahlung zur Verfügung. Stand 1. April 2020 ist leider das komplette Spendenvolumen ausgeschöpft. Wir empfehlen trotzdem einen Antrag auf Soforthilfe zu stellen, damit auch Sie bei wieder aufgestocktem Spendenvolumen berücksichtigt werden.

Aargau

Unternehmen im Kanton Aargau haben ebenfalls die Möglichkeit einer finanziellen Soforthilfe. Das kantonale Massnahmepaket wurde vom Regierungsrat am 25. März 2020 beschlossen und nach Absprache mit der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen am 15. April verabschiedet werden.

Bei Härtefällen, die nicht durch die Bundesmassnahmen abgedeckt sind, können per sofort Nothilfe-Gesuche über das Hightech Zentrum Aargau eingereicht werden. Das kantonale Massnahmenpaket verfolgt drei Stossrichtungen:

  • Beiträge an kleinere Unternehmen, deren Überleben trotz Soforthilfe des Bundes nicht gesichert ist;
  • Ergänzung der Kreditausfallgarantien des Bundes für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU);
  • Individuelle Unterstützung von KMU, deren Situation zusätzliche Kredite oder Beiträge erfordert, welche sonst nicht abgedeckt sind

In den Bereichen Kultur, Sport und Tourismus werden bereits gesprochene Förderungs- und Unterstützungsgelder auch für abgesagte Veranstaltungen ausbezahlt, sofern Kosten entstanden sind.

Nothilfe-Anträge bei Härtefällen im Kanton Aargau

Von der Coronavirus-Pandemie stark betroffenen Unternehmen, Kulturinstitutionen usw., die vom Bund keine Unterstützung erhalten, können in Härtefällen Nothilfe-Anträge über das Hightech Zentrum Aargau einreichen. 


Informationsquellen