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Steuererklärung 2020 unter dem Einfluss von Corona

Die Corona-Pandemie hat tief in unseren Alltag eingegriffen. Auch das gewohnte Arbeitsleben wurde mehr oder weniger kräftig davon tangiert. Je nach Branche sind Selbständigerwerbende existenziell von der Pandemie betroffen, teilweise konnten sie Unterstützungsleistungen beanspruchen.

Kurzarbeit und Homeoffice sind immer noch die häufigsten Massnahmen, mit denen viele Arbeitnehmende über eine mehr oder weniger lange Zeit konfrontiert werden. Dies hat vielfältige Auswirkungen auf den Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung, Beanspruchung der privaten Infrastruktur etc.

Trotz allem muss aber auch für 2020 eine Steuererklärung ausgefüllt und eingereicht werden. Besonders bei den Berufsauslagen wären die genannten Themen zu berücksichtigen. Der guteidgenössische Föderalismus bringt es aber mit sich, dass die Kantone sehr unterschiedlich damit umgehen. Grundsätzlich gibt es zwei «Blöcke»: Die Kantone im Raum Nordwestschweiz machen es sich und uns Steuerpflichtigen einfach, indem die bisherigen Abzüge (teilweise mit einzelnen Ausnahmen) in unveränderter Höhe geltend gemacht werden können, ungeachtet der konkreten Umstände. Die andere Gruppe, z.B. der Kanton Bern, ermitteln die effektiven Kosten in der Covid-bedingten, veränderten Arbeitssituation. Dieses Vorgehen wäre eigentlich sachgerechter, verursacht aber viel Rechenarbeit und wohl auch Diskussionen mit den Steuerbehörden. Die Handhabung in allen Kantonen ist hier ersichtlich

In unserer Artikelserie beleuchten wir die Praxis der drei Kantone Baselland, Basel-Stadt und Aargau. Die nachstehende Übersicht zeigt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei den wichtigsten Elementen. Details sind aus den jeweiligen Beiträgen zum betreffenden Kanton ersichtlich.