Full-Service-Treuhandunternehmen im Grossraum Basel
Rundum-Sorglos-Service in Treuhanddienstleistungen
Die Ramseier Treuhand redet nicht nur von digitaler Transformation - wir setzen sie auch um. Dabei steht die KI-gestützte automatisierte Buchführung im Mittelpunkt. Neben den klassischen Treuhandtätigkeiten bieten wir als Full-Service-Treuhandunternehmen im Grossraum Basel die ganze Palette an Revisionsdienstleistungen, auch im Doppelmandat. Von der Unternehmensgründung bis zur Nachfolgeregelung begleiten wir unsere KMU-Kundschaft über sämtliche «Lebensphasen».
Als KMU wollen Sie sich auf Ihre Kunden, auf Ihre Produkte und Ihren Markt konzentrieren. Mit einem Outsourcing der finanzwirtschaftlichen Unterstützungsprozesse haben Sie Zeit und Hände frei für Ihre Kernaufgaben. Sie bezahlen nur für Leistungen, die Sie effektiv beziehen.
In unserem KMU-Sorglospaket sind folgende Leistungen enthalten:
Führen der Finanzbuchhaltung anhand der uns übergebenen oder übermittelten Belege
Abschlussberatung und Abschlusserstellung
Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnungen
Lohnadministration und Lohnbuchhaltung
Erstellen der Sozialversicherungsabrechnungen
Steuerberatung, Ausfüllen sämtlicher Steuererklärungen für das Unternehmen und allenfalls auch die Unternehmer persönlich
Bei Bedarf:
Führen von Debitoren – und Kreditorenbuchhaltung
Mahn- und Inkassowesen
Übernahme des Revisionsmandates (in personeller Trennung)
Ausführen der Zahlungen
Grundlage einer fairen Besteuerung ist immer eine korrekt ausgefüllte Steuererklärung. Mit unserem Knowhow und der entsprechenden Software können wir Steuerdeklarationen für sämtliche Kantone effizient und gesetzeskonform erstellen. Neben den direkten Steuern für Natürliche und Juristische Personen bieten wir Deklarationen für weitere Steuerarten an:
Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern
Mehrwertsteuer
Emissions- und Umsatzabgabe
Verrechnungssteuer (inkl. Rückforderungen)
Wir bieten Ihnen firmenrechtliches Domizil an der Krummeneichstrasse 34 in Pratteln. Modular können Sie weitere Dienstleistungen, wie etwa Telefon- und Postservice, Buchhaltung, Erledigung sämtlicher Steuerangelegenheiten, Fiskalvertretung etc. beziehen.
Als umfassende Dienstleistung für unsere Auftraggeber betreuen wir die Gründung und Verwaltung von Gesellschaften, mit sämtlichen Dienstleistungen, die für ein ordnungsgemässes Funktionieren der Gesellschaft erforderlich sind. Auf Wunsch nehmen wir Einsitz in strategische oder operative Leitungsorgane.
Nicht jeder Verband oder Verein kann sich ein professionell geführtes internes Sekretariat leisten. Doch müssen die administrativen Arbeiten erledigt sein. Im Zusammenspiel mit den Leitungsorganen des Verbandes können Sie aus folgenden Dienstleistungen ein passendes Paket modular zusammenstellen:
Telefon- und Postdienst
Protokollführungen
Mitgliederverwaltung und Beitragsinkasso
Buchführung und Rechnungslegung
Personal- und Lohnadministration
Abklärung der Steuerpflicht und allfällige Abrechnung bei direkten Steuern und Mehrwertsteuer
Zahlungsverkehr
Mit der Änderung der Mehrwertsteuer-Verordnung auf den 01.01.2019 wurde die Steuerpflicht ausländischer Unternehmen in der Schweiz massiv ausgeweitet. Die Mehrwertsteuerpflicht entsteht insbesondere bei Lieferungen in der Schweiz und Überschreitung der weltweiten Jahresumsatzgrenze in Höhe von aktuell CHF 100‘000, somit bereits mit dem ersten in der Schweiz erzielten Umsatzfranken. Gemäss Art. 67 MwStG müssen sich steuerpflichtige ausländische Unternehmen durch einen in der Schweiz niedergelassenen Fiskalvertreter vertreten lassen.
Wir sorgen dafür, dass Sie die MwSt-Vorschriften formell und materiell richtig umsetzen, d.h. insbesondere:
Abklärung einer allfälligen MwSt –Pflicht in der Schweiz
Registrierung bei der Eidg. Steuerverwaltung
Rechtzeitiges Erstellen und Einreichen der periodischen Abrechnungen
Rückforderung der bezahlten Vorsteuern
Die Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen entsteht insbesondere ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz, wenn sie weltweit mehr als 100‘000 Franken Umsatz erzielen. Dabei ist zu beachten, dass der Lieferbegriff in der Schweiz deutlich über den Lieferbegriff in der EU hinausgeht. So werden neben dem Fall einer Eigentumsübertragung auch Fälle der
Reparatur
Prüfung
Eichung
Regulierung
blossen Funktionskontrolle etc.
Überlassung eines Gegenstands zum Gebrauch oder Nutzung (Miete oder Leasing)
als eine Lieferung im mehrwertsteuerlichen Sinne angesehen.
Wir sorgen dafür, dass Sie die MwSt-Vorschriften formell und materiell richtig umsetzen, d.h. insbesondere:
Abklärung einer allfälligen MwSt –Pflicht in der Schweiz
Registrierung bei der Eidg. Steuerverwaltung
Rechtzeitiges Erstellen und Einreichen der periodischen Abrechnungen
Rückforderung der bezahlten Vorsteuern
Wenn Sie sich weitestgehend von der Administration entlasten möchten, können wir für Sie auf unseren Systemen, oder unter Verwendung von Ihrer Software, Rechnungen gemäss den uns übermittelten Angaben und Daten ausstellen und versenden. Die Fakturadaten übernehmen wir ohne Medienbruch in die Debitorenbuchhaltung.
Auf Ihren Wunsch führen wir Zahlungen für Sie aus, unter Einhaltung hoher Sicherheitsstandards.
Dass Kunden nicht oder nicht fristgerecht zahlen, ist ärgerlich. Grössere Ausstände oder gar Ausfälle können gar die Liquidität und das Geschäftsergebnis bedrohlich beeinträchtigen. Wir sorgen dafür, dass unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Fristen die Debitoren rechtzeitig – nach Ihren Vorgaben und Wünschen – gemahnt und weitere Inkassomassnahmen eingeleitet und durchgeführt werden.
Der Willensvollstrecker hat gemäss Art. 518 Abs. 2 des Zivilgesetzbuches (ZGB) den Willen des Erblassers zu vertreten. Er ist insbesondere zu den folgenden Handlungen beauftragt:
Verwaltung der Erbschaft (Feststellung, Anlage und Bewahrung des Vermögens)
Bezahlung der Schulden des Erblassers
Ausrichtung allfälliger Vermächtnisse
Teilung des Nachlasses nach den Anordnungen des Erblassers oder nach den Vorschriften des Gesetzes
Die Einsetzung eines Willensvollstreckers empfiehlt sich vor allem bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen oder wenn Gefahr besteht, dass die Erben den letzten Willen des Erblassers missachten oder sich gar zerstreiten. Der Willensvollstrecker kann aber auch dann hilfreich sein, wenn die Vermögensverhältnisse übersichtlich sind und kein Streit unter den Erben zu befürchten ist. Er kümmert sich um alle finanziellen Belange und entlastet die Erben in der Zeit der Trauer von administrativen Aufgaben.
Diese verantwortungsvolle Tätigkeit erfordert Fachwissen, Erfahrung und diplomatisches Geschick. Es empfiehlt sich, dazu externe Fachpersonen beizuziehen.
Ob mit oder ohne letztwillige Verfügung kann die Erbteilung schnell anspruchsvoll werden, wenn nicht der ganze Nachlass in einfach aufzuteilenden Barmitteln besteht. Wir unterstützen Sie auch in komplexen Nachlassregelungen, als Bestandteil des Willensvollstreckungsmandates, als eingesetzte Vertreter der Erbengemeinschaft oder schlicht im Beratungsauftrag.
Im Gegensatz zum Menschen könnte ein Unternehmen ewig leben. Trotzdem drängt es sich in gewissen Konstellationen auf, diesem Leben ein – geordnetes – Ende zu setzen. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Liquidation im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Schritte.
Im ordentlichen Konkursverfahren, das vorwiegend bei grösseren Konkursen zur Anwendung kommt, können die Gläubiger gemäss Art. 237 SchKG die Aufgaben des Konkursamtes an eine private Verwaltung übertragen.
Diese anspruchsvolle Aufgabe beinhaltet eine Vielzahl von Tätigkeiten und Sicherungsmassnahmen und bewegt sich in verschiedenen Rechtsgebieten. Dank intensiver Kooperation aller involvierten Experten erreichen wir das bestmögliche Ergebnis im Interesse für die Konkursmasse und der Gläubiger.
Im Rahmen des Schuldbetreibungs- und Konkursrecht obliegt dem Sachwalter die Verwaltung eines Vermögens oder Unternehmens im Interesse aller Beteiligten. Diese anspruchsvolle Aufgabe ist mit zahlreichen rechtlichen Fragen aus dem SchKG, aber auch anderen Rechtsgebieten verbunden.
Im Rahmen von gerichtlichen oder aussergerichtlichen Nachlassverfahren ermöglicht das Zusammenspiel zwischen unserer Rechtsabteilung und der finanzwirtschaftlichen Kompetenz der Treuhandabteilung auch die Abwicklung umfangreicher Sachwaltermandate.
Basierend auf unserer jahrzehntelangen Erfahrung als Geschäftsführer der RTA-Sammelstiftung können wir Sie bei der Verwaltung Ihrer Personalvorsorgeeinrichtung unterstützen, oder diese auf Mandatsbasis übernehmen.
Im Auftrag der Aufsichtsbehörden übernehmen wir in Fällen, wo die Stiftungsorgane nicht mehr in Lage sind, die Vorsorgeeinrichtung ordnungs- und gesetzeskonform zu führen, die Geschäftsführung solcher Einrichtungen kommissarisch. Wir sorgen für effiziente Umsetzung der Gesetzesbestimmungen im Interesse der Destinatäre.
Machen Sie das Beste aus Ihren privaten Finanzen! Grundlegende Änderungen der Lebensumstände wie Heirat, Scheidung, Aufbau eines Unternehmens, Kündigung, Konkubinat, Tod des Lebenspartners, Invalidität, Erbschaften, etc. sind oft Auslöser, die persönliche Situation und Zukunftsvorstellungen zu überdenken.
Die persönliche Finanzplanung ist aber auch ohne äussere Anlässe ein unerlässlicher Bestandteil der Lebensplanung. Dabei werden fliessende Zusammenhänge von Vorsorge und Lebensrisiken, Vermögen, Steuer und Recht analysiert und auf die finanziellen Lebensziele abgestimmt. Wir analysieren mit Ihnen die persönliche Einkommens- und Vermögenssituation, Ihre Bedürfnisse und Ansprüche für die Zukunft und die weiteren Rahmenbedingungen. Ausgehend vom Ist-Zustand zeigen wir Szenarien für die Zukunft auf, unter Einbezug von Vorsorge, Vermögensanlagen, Steuern und Nachlassplanung.
Wir bringen unser Knowhow bei Bedarf direkt in die obersten Leitungsgremien eines Unternehmens ein. Das persönliche Mandat als Verwaltungsrat ist mit einer hohen Verantwortung verbunden, die wir seriös und unter vollem Einsatz unserer Beratungserfahrung wahrnehmen.
Ist die Finanzchefin krankheitshalber ausgefallen, der Buchhalter in einem Sabbatical oder muss die Zeitspanne zwischen Kündigung und Eintritt des Nachfolgers überbrückt werden, so können wir mit unserem Fachpersonal aushelfen.
Unsere Mitarbeitenden bringen einen guten «Schulsack» und grosse Erfahrung im Finanz- und Rechnungswesen mit.
Wir definieren mit Ihnen das Pensum und die Zeitdauer des Arbeitseinsatzes, die erforderliche Qualifikation und sonstige Anforderungen an Ihren rta-Mitarbeitenden auf Zeit. Wir sind flexibel und einsatzbereit!