Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen
Wir machen das Rechte aus Ihren Rechten
Rechtsfragen durchdringen zunehmend den wirtschaftlichen Alltag. Durch das enge Zusammenspiel unserer Rechtsberatung mit den übrigen Bereichen können wir Konzepte und Empfehlungen sofort aus rechtlicher Sicht absichern und Ihnen beratend zur Seite stehen.
Dank der eigenen Rechtsabteilung können wir einerseits alle rein rechtlichen Fragen rasch und kompetent abklären. Daneben lassen sich die Konzepte und Beratungen der übrigen Treuhandbereiche unkompliziert juristisch absichern.
Kristina Siegler ist als Rechtskonsulentin der Ramseier Treuhand AG für alle unsere Kunden verfügbar und regelmässig persönlich anwesend.
Zusammen mit ihrem Team bei LEXPARTNERS. Advokaten & Notare Muttenz, deckt sie alle relevanten Rechtsgebiete ab. Die Schwerpunkte von Frau Kristina Siegler sind:
Arbeitsrecht
Mietrecht
Vertragsrecht
Erbrecht und Nachlassplanung
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Im Zusammenspiel zwischen Unternehmen und dessen Inhabern stellt sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragen:
Leistungsbeziehungen zwischen Inhabern und Unternehmen
Familien- und Erbrecht
Nachlassplanung
Gesellschaftsrechtliche Verträge
Kauf und Verkauf von Unternehmen
Die Beratung aus einer Hand hilft enorm, widerspruchsfreie, nachhaltige Lösungen zu erarbeiten, die auch unter rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten abgesichert werden. Wir haben bei unserer Beratung das Ganze im Blick.
Sie bringen die Idee und den Unternehmergeist. Wir beraten Sie bei der Wahl der Rechtsform, setzen die erforderlichen Verträge und Dokumente auf und organisieren den Gründungsvorgang so, dass Sie das Unternehmen nur noch mit Inhalten und Aktivitäten füllen müssen.
Je nach Rechtsform, Eigentümerstruktur und Grösse eines Unternehmens müssen die verschiedenen Rechtsbeziehungen in unterschiedlicher Intensität vertraglich geregelt werden. Verträge müssen gerade auch in widrigen Situationen bestehen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Wir erarbeiten für Sie die massgeschneiderten Verträge und Reglemente.
Dass Marken einen immensen Wert aufweisen können, wird uns beim Ranking der wertvollsten Marken eindrücklich vor Augen geführt.
Die Pflege und Verteidigung der Immaterialgüterrechte, Marken, Patente, Lizenzen, etc. kann den Unternehmenswert nachhaltig sichern und steigern. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu formulieren und zu sichern, national und international.
Im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen, Unternehmensverkäufen oder Strategieanpassungen müssen Unternehmensstrukturen überprüft und angepasst werden. Fusionen, Spaltungen und Vermögensübertragungen sind im Rahmen des 2004 in Kraft getretenen Fusionsgesetzes umfassend geregelt worden.
Wir helfen Ihnen, solche komplexen, oft einschneidenden Vorgänge rechtlich und steuerlich abzusichern und begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung. Wir unterstützen Sie und begleiten Sie umfassend in solchen anspruchsvollen Projekten, wie etwa:
Unternehmensfusionen
Unternehmensspaltungen und Ausgliederungen
Konzernstrukturen
Gründung von Spin-Offs
Auffanggesellschaften
Umwandlungen
Vermögensübertragungen
Joint Ventures
Im Rahmen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG) obliegt dem Sachwalter die Verwaltung eines Vermögens oder Unternehmens im Interesse aller Beteiligten. Diese anspruchsvolle Aufgabe ist mit zahlreichen rechtlichen Fragen aus dem SchKG, aber auch anderen Rechtsgebieten verbunden.
Im Rahmen von gerichtlichen oder aussergerichtlichen Nachlassverfahren ermöglicht das Zusammenspiel zwischen unserer Rechtsabteilung und der finanzwirtschaftlichen Kompetenz der Treuhandabteilung auch die Abwicklung umfangreicher Sachwaltermandate.
Im ordentlichen Konkursverfahren, das vorwiegend bei grösseren Konkursen zur Anwendung kommt, können die Gläubiger gemäss Art. 237 SchKG die Aufgaben des Konkursamtes an eine private Verwaltung übertragen.
Diese anspruchsvolle Aufgabe beinhaltet eine Vielzahl von Tätigkeiten und Sicherungsmassnahmen und bewegt sich in verschiedenen Rechtsgebieten. Dank intensiver Kooperation aller involvierten Experten erreichen wir das bestmögliche Ergebnis im Interesse für die Konkursmasse und der Gläubiger.
Obwohl ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag grundsätzlich rechtsgültig wäre, empfiehlt es sich sehr, die konkreten Konditionen eines Anstellungsverhältnisses schriftlich zu fixieren. Fehler können zu teuren Folgen und unliebsamen Auseinandersetzungen führen.
Der Einzelarbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Er unterliegt keinen Formvorschriften und kann – mit Ausnahme des Lehrvertrags – auch mündlich abgeschlossen werden. Allerdings ist es für beide Seiten von Vorteil, wenn ein schriftlicher Vertrag erstellt wird. Sonderregelungen wie z.B. ein Konkurrenzverbot oder Überstundenregelung müssen in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten werden. Man unterscheidet zwischen dem befristeten (Kündigung mit Ablauf der Frist) und dem unbefristeten (Beendigung durch Kündigung) Arbeitsvertrag.
Mit unserer Beratung und Unterstützung regeln Sie das Notwendige und Sinnvolle und vermeiden die zahlreichen Fallen, die in Gesetzen und Rechtsprechung lauern. Sie handeln die Konditionen mit den neuen Mitarbeitenden aus, wir setzen sie in die richtigen Verträge um.
Geht es ums Erben, werden aus harmonischen Familien oft und unnötig erbitterte Feinde. Sorgen Sie vor und regeln Sie rechtzeitig, was mit Ihrem Nachlass passieren soll. Wir beraten Sie umfassend, unter Einbezug der Steuersituation.
Beratung und Unterstützung beim Abfassen von Testamenten
Ehe- und Erbverträge
Analyse, welche Regelungen für den Erbfall getroffen werden müssen
Beratung bei der Bewertung Ihres Nachlasses, insbesondere bei Geschäftsvermögen, Immobilien, Antiquitäten, Sammlungen, etc.
Verfassen aller Schriftsätze für Testamente, Erb-, Ehe- oder Konkubinatsverträge oder Darlehens- bzw. Schenkungsverträge inkl. Begleitung bis zur Unterschrift
Sichere Verwahrung Ihrer Dokumente
Der Willensvollstrecker hat gemäss Art. 518 Abs. 2 des Zivilgesetzbuches (ZGB) den Willen des Erblassers zu vertreten. Er ist insbesondere zu den folgenden Handlungen beauftragt:
Verwaltung der Erbschaft (Feststellung, Anlage und Bewahrung des Vermögens);
Bezahlung der Schulden des Erblassers;
Ausrichtung allfälliger Vermächtnisse;
Teilung des Nachlasses nach den Anordnungen des Erblassers oder nach den Vorschriften des Gesetzes.
Die Einsetzung eines Willensvollstreckers empfiehlt sich vor allem bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen oder wenn Gefahr besteht, dass die Erben den letzten Willen des Erblassers missachten oder sich gar zerstreiten. Der Willensvollstrecker kann aber auch dann hilfreich sein, wenn die Vermögensverhältnisse übersichtlich sind und kein Streit unter den Erben zu befürchten ist. Er kümmert sich um alle finanziellen Belange und entlastet die Erben in der Zeit der Trauer von administrativen Aufgaben.
Diese verantwortungsvolle Tätigkeit erfordert Fachwissen, Erfahrung und diplomatisches Geschick. Es empfiehlt sich, dazu externe Fachpersonen beizuziehen.
Ob mit oder ohne letztwillige Verfügung kann die Erbteilung schnell anspruchsvoll werden, wenn nicht der ganze Nachlass aus einfach aufzuteilenden Barmitteln besteht. Wir unterstützen Sie auch in komplexen Nachlassregelungen, als Bestandteil des Willensvollstreckungsmandates, als eingesetzte Vertreter der Erbengemeinschaft oder schlicht im Beratungsauftrag.