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Ein PK-Einkauf - Zwei Vorteile

«Dr Batze und’s Weggli». Damit kann der doppelte Vorteil von Einkäufen in die Vorsorgeeinrichtung umschrieben werden. Konkret ergeben sich damit attraktive Anwartschaften auf künftige Leistungen, verbunden mit teils erheblichen Steuerersparnissen.

Wann sind PK-Einkäufe möglich?

Auskunft über die maximal mögliche Einkaufssumme sollte der Versicherungsausweis geben. Ansonsten kann sie bei der Pensionskasse angefragt werden, was zu empfehlen ist, da bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen mindestens vor dem erstmaligen Einkauf eine schriftliche Bewilligung eingeholt werden muss. Im Allgemeinen bestimmt das Reglement der Pensionskasse das maximal mögliche Altersguthaben als Prozentsatz des versicherten Lohnes. Der maximale Einkauf versteht sich folglich als Differenz zwischen vorhandenem und maximalem Vorsorgekapital. Diese Vorsorgelücke ändert sich von Jahr zu Jahr.

Insbesondere entstehen Vorsorgelücken durch Lohn- und/oder Pensumerhöhungen, Beitragslücken und ausserordentliche Ereignisse wie etwa Scheidungen. So entspricht zum Beispiel bei einer Lohnerhöhung das zusätzliche Einkaufspotential der Differenz zwischen angespartem Vorsorgeguthaben aufgrund der effektiv geleisteten Beiträge aller Vorjahre und dem Vorsorgekapital, welches entstanden wäre, hätte man in allen vergangenen Erwerbsjahren schon über dieses Lohnniveau verfügt. Dadurch kann sich eine beträchtliche Lücke als Einkaufspotential auftun.

Zur Veranschaulichung die Berechnung des Einkaufspotential vor und nach einer Lohnerhöhung:

vor Lohnerhöhung

nach Lohnerhöhung

Versicherter Lohn:

CHF 120'000

CHF 130'000

Alter:

55

55

max. Altersguthaben in %:

368%

368%

max. Altersguthaben in CHF:

CHF 441'600

CHF 478'400

vorhandenes Altersguthaben:

CHF 440'000

CHF 440'000

max. Einkauf:

CHF 1'600

CHF 38'400

Wann sind PK-Einkäufe sinnvoll?

Der wesentlichste Vorteil liegt auf der Hand: Je mehr Geld in der Pensionskasse liegt, desto höher sind auch die Auszahlungen im Alter und allenfalls auch die Risikoleistungen. Auch steuerlich ist eine Einzahlung interessant: Einzahlungen aus dem Privatvermögen können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen, was wiederum die Progression mindert. Deswegen lohnt es sich in der Regel, die Einzahlungen über mehrere Jahre zu verteilen. Ihr Vorsorgekapital ist zudem während der Beitragsdauer von Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuern befreit.

Eine langfristige Investition mit Vorteilen aber auch Bedingungen

Bei solchen Einkäufen ist die langfristige Bindung dieser Vermögenswerte unbedingt zu beachten. Eine geleistete Einlage kann nicht zurückgefordert werden. Zur Rückerstattung gelangt sie nur im Leistungsfall, d.h. bei der Pensionierung, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, beim Erwerb von Wohneigentum für den Eigenbedarf (WEF-Vorbezug) und beim Auswandern in den Nicht-Schengenraum. Wie beim Investieren ganz generell sollte die Gegenpartei deshalb finanziell solide aufgestellt und vertrauenswürdig sein. Studieren Sie die Reglemente und die aktuellste Jahresrechnung Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Ein Deckungsgrad über 100 Prozent ist dabei sicherlich ein gutes Indiz. Bei Pensionskassen in Unterdeckung können nämlich freiwillige Einlagen zur Sanierung beigezogen werden. Auch werden bei einer allfälligen Unterdeckung die Leistungen bei einem Pensionskassenwechsel oder einem Kapitalbezug anteilig gekürzt (Vorsorgekapital mal Deckungsgrad ergibt dabei die auszuzahlende Freizügigkeitsleistung).

Seien Sie sich bewusst, dass auch die solideste Kasse in Unterdeckung geraten kann, zum Beispiel bei einem Börsencrash. Dieses gerade jetzt wieder manifeste Risiko muss man verkraften können. Bei umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen ist zu prüfen, ob die voraussichtliche jährliche Altersrente tatsächlich der Rente gemäss Vorsorgeplan entspricht. Da heutzutage die reglementarischen Umwandlungssätze generell massiv unter dem obligatorischen Umwandlungssatz von 6.8% liegen, muss viel mehr Alterskapital angespart werden als das gesetzlich garantierte Minimum (gemäss BVG-Schattenrechnung), um mindestens eine gleich hohe Rente zu erhalten. Entspricht die zu erwartende Rente der gesetzlich garantierten Mindestleistung, lohnt sich ein Einkauf für Sie womöglich nicht, da er nicht zur Leistungsverbesserung beiträgt, sondern nur die Pensionskasse bei der Finanzierung Ihrer Rente entlastet. Der Einkauf könnte so allenfalls als solidarischer Akt angesehen werden.

Unterschiedliche Behandlung von Ehepaaren und Konkubinatspartnern

Unverheiratete Personen sollten das Reglement besonders genau konsultieren, um herauszufinden, was mit ihrem Vorsorgeguthaben im Leistungsfall geschieht. Insbesondere bei Versterben vor der Pensionierung sind von Gesetzes wegen Leistungen nur für Ehepartner und eigene Kinder vorgesehen, nicht aber für Konkubinatspartner. Somit würden solche Ansprüche zugunsten des Kollektivs verfallen, was die Attraktivität solcher Einkäufe schmälert. Immerhin haben viele Pensionskassen unterdessen reglementarische Leistungen in Form eines Todesfallkapitals für Konkubinatspartner, Eltern oder Geschwister in ihre Reglemente aufgenommen. Auch für verheiratete Personen lohnt sich ein Blick in die Reglemente. Gewisse Pensionskassen erstatten im Todesfall die freiwilligen Einkäufe zurück, bevor das Altersguthaben zur Finanzierung von Rentenleistungen beigezogen wird. Diese Regelung macht Einkäufe wiederum attraktiver.

Geschiedene Personen

Für geschiedene Personen sind Wiedereinkäufe nach Ehescheidung sehr zu empfehlen, die bis zur Höhe der ursprünglichen Auszahlung bei Ehescheidung uneingeschränkt möglich sind. Durch derartige Einkäufe profitiert man nicht nur steuerlich, sondern kauft sich wieder in seine ursprüngliche Leistung ein, inklusive der gesetzlich garantierten Mindestleistung: Der Wiedereinkauf wird dem Alterskonto und der BVG-Schattenrechnung gutgeschrieben, welche den gesetzlichen Minimalanspruch simuliert und widerspiegelt.

Was ist steuerlich zu beachten?

Freiwillige Einkäufe können vom zu versteuernden Einkommen einer Periode abgezogen werden. Der Einkauf pro Jahr sollte aber das steuerbare Einkommen nicht übersteigen, da ein negatives zu versteuerndes Einkommen nicht auf die Folgeperiode übertragen wird. Grundsätzlich sind kleinere, regelmässige Einkäufe einem grossen einmaligen Einkauf vorzuziehen, bedingt durch die Progression bei den Steuersätzen. Selbstverständlich kann ein Einkauf auch als planerisches Mittel zur Kompensation von ausserordentlichem Einkommen eingesetzt werden. Weiter ist zu beachten, dass bei einem Kapitalbezug, sei es für Wohneigentumsförderung oder bei der Pensionierung, freiwillige Einkäufe der letzten 3 Jahre steuerlich wieder aufgerechnet werden. Dies ist bei der Planung von Einkäufen unbedingt zu berücksichtigen. Je nach Kanton gibt es dazu Freibeträge, wie zum Beispiel im Kanton Baselland, wo erst jährliche Einkäufe über oder gleich CHF 10'000.- berücksichtigt werden.

Doppelter Steuervorteil dank indirekten Amortisationen der Hypothek

Für Eigenheimbesitzer, welche keinen WEF-Vorbezug getätigt haben und über Einkaufspotential verfügen, bietet sich die indirekte Amortisation der Hypothek an. Bei der indirekten Amortisation werden Einkäufe in die Pensionskasse oder in die Säule 3a geleistet und spätestens bei der Pensionierung als Kapital zur Amortisation der Hypothek bezogen. Dadurch profitiert man von einem doppelten Steuervorteil aus der steuerlichen Abzugsfähigkeit der laufenden Hypothekarzinsen und der Einlagen in die Altersvorsorge. Die dadurch resultierende Steuerersparnis fällt in der Regel deutlich höher aus als die Steuern auf dem Kapitalbezug. Achtung: Im Rahmen der vorgesehenen Abschaffung der Eigenmietwerte dürfte auch der steuerliche Schuldzinsenabzug weitgehend gestrichen werden. Wir halten Sie über die weitere Entwicklung dieser Vorlage auf dem Laufenden.

Fazit

Unseres Erachtens sind PK-Einkäufe sinnvoll und zu empfehlen, weil sie die eigene Altersvorsorge fördern und gleichzeitig helfen Steuern zu sparen. Dieser Effekt ergibt sich vorwiegend aus der unterschiedlichen steuerlichen Progression zwischen Einkaufszeitpunkt und Bezug (ob als Kapital oder Rente). Da viele Aspekte zu berücksichtigen sind, empfehlen wir eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema und den damit verbundenen Vor- und Nachteilen. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen oder für eine umfassende Finanzplanung zur Seite.

Eng mit diesem Thema verbunden ist die Frage «Kapitalbezug oder Rente», welche wir in einem separaten Artikel beleuchten.

Alain Wenger VR- und GL-Mitglied dipl. Wirtschaftsprüfer, Betriebsökonom FH, zugelassener Revisionsexperte
Nicole Beugger GL-Mitglied dipl. Treuhandexpertin, Bachelor of Science in Business Administration
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