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Quellensteuerrevision 2021

Auf Anfang 2021 tritt das umfassend reformierte Quellensteuergesetz in Kraft. Eine bessere Gleichbehandlung von quellen- und ordentlich besteuerten Personen steht dabei im Zentrum.

Am 1. Januar 2021 treten die neuen Bestimmungen zur Quellenbesteuerung in Kraft. Der Wegfallende Tarifcode D für Nebenerwerbseinkünfte und die neuen schweizweiten Abrechnungsmodelle erfordern in zahlreichen Fällen die Berechnung des satzbestimmten Einkommens und somit vor allem Handlungsbedarf bei den Arbeitgebern. Aber auch quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmern eröffnet die Revision mit der nachträglich ordentlichen Veranlagung (NOV) eine neue Möglichkeit.

Lesen Sie mehr dazu im beigefügten Dokument, das sie unter Downloads vorfinden. In diesem erfahren Sie die wichtigsten Änderungen, welche die Revision mit sich bringt und erhalten Sie ein besseres Verständnis anhand der Praxisbeispiele.

Nicole Beugger GL-Mitglied dipl. Treuhandexpertin, Bachelor of Science in Business Administration
Daniela Löliger GL-Mitglied dipl. Treuhandexpertin, Bachelor of Science in Business Administration
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