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STAF - Die neue Steuerlandschaft in der Nordwestschweiz

Auf den 1. Januar 2020 wird das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in Kraft treten. Viele Kantone haben im Eilverfahren ihre Gesetze angepasst, um auf diesen Zeitpunkt hin bereit zu sein. Damit können grössere Rechtsunsicherheiten vermieden werden.

Die Nordwestschweiz hat die Hausaufgaben grösstenteils erledigt: Basel-Stadt konnte dank früher Volksabstimmung den grössen Teil seiner Umsetzungsvorlage bereits auf den 1. Januar 2019 in Kraft setzen. Baselland, Aargau und Jura haben unterdessen definitiv verabschiedete Gesetze (wobei formell noch Einsprachefristen zu den Abstimmungen laufen). Lediglich Solothurn ist leicht in Verzug: Nach dem Scheitern einer ersten Vorlage hat der Regierungsrat im Sommer eine Neuauflage der Steuerreform vorgelegt. Diese wurde sodann im Kantonsrat markant abgeändert. Nun wird das Stimmvolk voraussichtlich am 9. Februar 2020 darüber abstimmen.

Wir haben in der separaten Tabelle die wichtigsten Massnahmen im Vergleich zusammengefasst.

Bei der Gegenüberstellung der verschiedenen Parameter zeigen sich die Unterschiede in den kantonalen Strategien: Basel-Stadt und Baselland entlasten mit generell tiefen Steuersätzen alle steuerpflichtigen Unternehmen. Aargau und Jura schöpfen die Möglichkeiten der Entlastungsmassnahmen voll aus, d.h. die maximal zulässige Gesamtentlastung von 70 Prozent.

Rolf Ramseier VR-Präsident dipl. Wirtschaftsprüfer, lic. rer. pol., zugelassener Revisionsexperte
Silvano Casanova GL-Mitglied Treuhänder mit eidg. Fachausweis
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