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Steuerreform und die AHV-Finanzierung: Jetzt folgen die Kantone

Auf den 1.1.2020 sollen die neuen Regimes zur Unternehmensbesteuerung eingeführt werden. Verschiedene Kantone müssen ihre Hausaufgaben noch machen.

Nach der Annahme des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) am 19. Mai 2019 durch die schweizerischen Stimmbürger läuft der Gesetzgebungsprozess auf kantonaler Ebene auf Hochtouren. Da die eidgenössische Vorlage auf den 1. Januar 2020 in Kraft tritt und damit die privilegierten Statusgesellschaften definitiv abgeschafft werden, sind die Kantone im Zugzwang. Sollten sie ihre Gesetzesvorhaben bis zum Inkrafttreten der STAF nicht durchbringen, müssten sie mit "Notrecht", per Regieriungsratsbeschluss zumindest eine Übergangsregelung einführen. Ansonsten wäre das Steuerharmonisierungsrecht (mit den neuen STAF-Bestimmungen) direkt anwendbar.

Folgende Kantone haben ihre Steuergesetze bereits angepasst und werden sie - spätestens - auf den 1.1.2020 einführen:

  • Basel-Stadt

  • Freibourg

  • Genf

  • Glarus

  • Neuchâtel

  • St. Gallen

  • Waadt

Einzelne Kantone (Bern, Solothurn) müssen nach der Ablehnung ihrer ersten Umsetzungsvorlagen an der Urne über die Bücher und haben bereits modifizierte Gesetzesprojekte ausgearbeitet. Sie werden aber, zusammen etwa mit Aargau und Tessin,  erst im 2020 darüber abstimmen können.

Baselland ist unter den übrigen Kantonen, die sich bemühen, die Projekte noch im 2019 durchzubringen, um sie auf den Stichtag 1. Januar 2020 nahtlos umsetzen zu können. Da die Vorlage im Landrat nicht das erforderliche Quorum erreicht hat, muss sie zur Volksabstimmung gebracht werden. Diese findet am 24. November 2019 statt.

Ihre Ansprechperson
Rolf Ramseier
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