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Steuervorlage und AHV-Finanzierung. Wie weiter?

Was als «USR (Unternehmenssteuerreform) III» begann und schliesslich bitter an der Urne scheiterte, erstand anfangs 2018 in neuer Form als «SV (Steuervorlage) 17» und mutierte mit der Kompromissvorlage des Parlaments zur «STAF», nämlich «Steuervorlage und AHV-Finanzierung». Die Stossrichtung und die wesentlichen Inhalte sind aber unverändert: Es geht darum, einen attraktiven Rahmen für die Unternehmensbesteuerung zu schaffen, damit die Abschaffung der international nicht mehr tolerierten Steuerprivilegien (Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften) einigermassen kompensiert werden kann.

Die vorgesehenen Entlastungsmassnahmen wie Patentbox, F&E-Abzüge und Step-up (Erleichterungen beim Übergang von bisherigen Sonderstati) werden nur für eine beschränkte Anzahl von Unternehmen in Frage kommen. Dagegen werden alle Unternehmen von den geplanten mehr oder weniger massiven Steuersenkungen profitieren können. Dabei werden Basel-Stadt mit einem neuen gesamthaften Steuersatz (auf dem Vorsteuergewinn) von 13% und Baselland mit 13.5% ihre Position im interkantonalen Steuerwettbewerb markant verbessern, immer vorausgesetzt, dass die Gesetze resp. Vorlagen denn auch angenommen werden. Auch Solothurn soll mit 13.1% vorne dabei sein, während Aargau mit 14.7 bis 17.9% eher defensiv reagiert. Bei Baselland ist zu beachten, dass die Senkung gestaffelt über die nächsten 5 Jahre erfolgen soll.

Für KMU relevant sind auch die vorgesehenen Anpassungen bei der Dividendenbesteuerung. In Basel-Stadt steigt diese auf 80% (20% Entlastung), während die benachbarten Kantone und der Bund tiefere Sätze vorsehen (BL und AG: 60%, SO 75%, Bund 70%). Generell wird künftig das Teileinkünfteverfahren anzuwenden sein. Nachfolgend beleuchten wir den «Fahrplan» auf eidgenössischer und kantonaler Ebene. Nachdem das von linker Seite ergriffene Referendum gegen die eidgenössische Vorlage zustande gekommen ist, sieht der zeitliche Ablauf wie folgt aus:

Bund: Schlussabstimmung Eidg. Parlament 28.09.2018, Referendum zustande gekommen, Volksabstimmung 19.05.2019

Basel-Stadt: Schlussabstimmung Grosser Rat 19.09.2018, Referendum zustande gekommen, Volksabstimmung 10.02.2019

Basel-Landschaft: Landratsvorlage vom November 2018, Beratung Landrat hängig, Referendum angekündigt

Solothurn: Vorlage an Kantonsrat vom Dezember 2018, Parlamentsberatung März 2019

Aargau: Vernehmlassung bis Dezember 2018, anschliessend Erarbeitung Gesetzesvorlage und Parlamentsberatung

Bei einem positiven Ausgang der eidgenössischen Abstimmung ist geplant, die STAF auf den 1. Januar 2020 einzuführen. Die Kantone zielen mit ihren Vorlagen ebenfalls auf diesen Termin. Allerdings ist abgesehen von Basel-Stadt der politische Prozess noch zu wenig weit fortgeschritten, um verlässliche Aussagen zu machen.

Während in Basel-Stadt dank einem breiten Kompromiss zwischen allen relevanten Parteien die Erfolgschancen der Vorlage sehr positiv beurteilt werden können, sind Voraussagen in den anderen Kantonen aus zwei Gründen deutlich schwieriger. Einerseits ist die Parlamentsberatung noch ausstehend, andererseits haben sich verschiedene namhafte politische Kräfte ablehnend geäussert. Momentan ist nicht abseh bar, ob sich linke und rechte Parteien, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften tatsächlich noch auf tragfähige Kompromisse einigen können. Das Nein der Berner Stimmbürger im November 2018 zur Senkung der Unternehmenssteuersätze könnte eine Hypothek für die eidgenössische Vorlage sein. Sollte diese an der Urne scheitern, wären auf der anderen Seite die kantonalen Vorhaben zum grössten Teil obsolet.

Es bleibt also spannend, und es ist zu hoffen, dass diese immer länger dauernde Hängepartie bald zu einem positiven Ende kommt.

Ihre Ansprechperson
Rolf Ramseier
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