Sie benutzen einen alten Browser.

Bitte updaten Sie Ihren Browser damit Sie diese Seite so sehen, wie wir das geplant haben ...

DE EN

Sozialversicherungen aktuell 2020

Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung per 1. Januar 2020 wird der AHV-Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte angehoben. Somit steigen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge AHV/IV/EO von je 5,125% auf 5,275%. Damit verbunden sind weitere Aenderungen bei Beträgen und Grenzwerten.

Wir haben für Sie die wichtigsten Masszahlen der Sozialversicherungen 2020 zusammengestellt. Die Tabelle dürfen Sie gerne herunterladen.