Sozialversicherungen aktuell 2020
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung per 1. Januar 2020 wird der AHV-Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte angehoben. Somit steigen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge AHV/IV/EO von je 5,125% auf 5,275%. Damit verbunden sind weitere Aenderungen bei Beträgen und Grenzwerten.
Wir haben für Sie die wichtigsten Masszahlen der Sozialversicherungen 2020 zusammengestellt. Die Tabelle dürfen Sie gerne herunterladen.