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Sozialversicherungen aktuell 2021

Am 27. September 2020 wurde in der Volksabstimmung über die Entschädigung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs abgestimmt. Die Vorlage zur Änderung des Erwerbsgesetzes (EOG) wurde angenommen und tritt per 1. Januar 2021 in Kraft. Damit verbunden ist auch eine Erhöhung des EO-Beitragssatzes von 0.45% auf 0.5%. Dementsprechend beträgt der neue AHV/IV/EO-Beitragssatz für Arbeitgebende sowie Arbeitnehmende je 5.3 und bei den Selbständigerwerbenden total 10%.

Auch die AHV-/IV Minimalrente wurde um monatlich 10 Franken erhöht, um so der aktuellen Preis- sowie Lohnentwicklung gerecht zu werden. Des Weiteren wurde noch der Maximalbetrag der Säule 3a auf 6'883 Franken angehoben.

Mit diesen Anpassungen verbunden sind folglich weitere Änderungen bei Beträgen und Grenzwerten. 

Wir haben für Sie die wichtigsten Masszahlen der Sozialversicherungen 2021 zusammengestellt. Die Übersicht mit den Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dürfen Sie gerne herunterladen.